T5 Röhren einbrennen
Immer wieder liest man die Frage, ob man neue T5 Röhren einbrennen muss. Und wenn ja, wie lange.
Hierzu eine offizielle Mitteilung der Fa. Osram:
„Zur Einhaltung der elektrischen und lichttechnischen Werte sind sämtliche Leuchtstofflampen gemäß
IEC 60081 (zweiseitig gesockelt) und IEC 60901 (einseitig gesockelt) einzubrennen. Diese Einbrennzeit
dient zur Aktivierung des Elektroden-Emitter-Systems und der Grundstabilisierung neuer Lampen. Als
Einbrennzeit sind in der IEC 100 Stunden vorgeschrieben.
Beim Betrieb von Leuchtstofflampen an Dimm-EVG muss das Einbrennen immer bei voller Leistung
(d.h. ungedimmt) erfolgen. Unterbrechungen während des Einbrennens sind zulässig. Als Einbrennzeit
empfehlen wir 100 Stunden, um einen optimalen Lampenbetrieb und damit die maximal mögliche
Lebensdauer zu erreichen.
Ohne Einbrennen kann es im Dimm-Betrieb bei Leuchtstofflampen zu Flackererscheinungen,
vorzeitiger Schwärzung der Lampen-Enden und zur Lebensdauerreduzierung kommen.“